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Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt zur passenden Unterstützung

Ein Pflegegrad ist der zentrale Schlüssel zu vielen Leistungen, die das Leben im Alter oder bei Einschränkungen erleichtern: Pflegegeld, Unterstützung durch Pflegekräfte, Entlastungsbeträge, Seniorenbetreuung oder eine zuverlässige 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause. Doch bevor diese Hilfen greifen können, braucht es eine offizielle Einstufung – und genau hier beginnt für viele Betroffene oder Angehörige die Unsicherheit.

Wie läuft die Antragstellung ab? Was passiert beim Gutachterbesuch? Welche Pflegegrade gibt es? Und wie geht es weiter, wenn der Bescheid da ist? In diesem Artikel führt Sie Betreuungsengel24 Schritt für Schritt durch den Prozess. Damit Sie wissen, was zu tun ist – und sich rechtzeitig die Unterstützung sichern, die Ihnen zusteht.

Schritt 1 – Der erste Antrag: So starten Sie das Verfahren richtig

Der Antrag auf einen Pflegegrad wird bei der Pflegekasse gestellt – diese ist Ihrer Krankenkasse organisatorisch zugeordnet. Es genügt ein formloser Antrag per Telefon, E-Mail oder Brief. Viele Kassen bieten mittlerweile auch Online-Formulare. Wichtig ist vor allem das Datum der Antragstellung, denn rückwirkend können Leistungen ab diesem Zeitpunkt geltend gemacht werden.

Ob Sie den Antrag selbst stellen oder für einen Angehörigen: Sie müssen nicht gleich alles wissen. Wichtig ist, dass Sie starten. Danach erhalten Sie von der Pflegekasse alle weiteren Informationen und Unterlagen.

Tipp:

Viele Menschen warten zu lange, weil sie den Aufwand scheuen. Eine rechtzeitige Antragstellung bringt oft große Entlastung – emotional, organisatorisch und finanziell.

Schritt 2 – Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD, früher als MDK bekannt) (bei gesetzlichen Kassen) oder MEDICPROOF (bei Privatversicherten), den Pflegebedarf einzuschätzen. Der oder die Gutachter:in besucht die betroffene Person zu Hause oder in ihrer Einrichtung.

Bewertet werden dabei sechs Lebensbereiche, u. a.:

  • Mobilität (z. B. Aufstehen, Gehen, Treppensteigen)
  • Kognitive Fähigkeiten (z. B. Orientierung, Kommunikation)
  • Selbstversorgung (z. B. Körperpflege, Ernährung)
  • Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
  • Alltagsleben und soziale Kontakte

Der Besuch dauert etwa 45–90 Minuten. Dabei wird nicht nur mit der betroffenen Person gesprochen, sondern auch mit Angehörigen oder Betreuungspersonen.

Wichtig:

Zeigen Sie den Alltag realistisch. Viele neigen dazu, ihre Einschränkungen zu beschönigen oder fremde Hilfe herunterzuspielen. Doch wer „zu fit“ wirkt, riskiert eine zu niedrige Einstufung – mit weitreichenden Folgen.

Schritt 3 – Der Bescheid: Pflegegrad erhalten oder Widerspruch einlegen?

Nach der Begutachtung erhalten Sie innerhalb von 2–4 Wochen den offiziellen Pflegegradbescheid. Er enthält die Beurteilung des MD bzw. von MEDICPROOF sowie die Entscheidung der Pflegekasse. Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigungen – häufig der Einstieg
  • Pflegegrad 2–3: Erheblicher bis schwerer Pflegebedarf
  • Pflegegrad 4–5: Schwerste Einschränkungen oder intensive Betreuung nötig

Wird kein Pflegegrad oder ein niedrigerer als erwartet vergeben, haben Sie innerhalb eines Monats das Recht auf Widerspruch. Dies sollte immer gut begründet sein – z. B. mit einem Pflegetagebuch oder ergänzenden Stellungnahmen. Betreuungsengel24 unterstützt Sie gerne dabei, die Einschätzung einzuordnen oder beim Widerspruch professionell vorzugehen.

Schritt 4 – Leistungen gezielt nutzen: Von Pflegegeld bis Betreuung

Ein bewilligter Pflegegrad öffnet die Tür zu zahlreichen Leistungen der Pflegeversicherung – finanziell wie organisatorisch:

  • Pflegegeld: Für pflegende Angehörige, die die Betreuung übernehmen
  • Pflegesachleistungen: Für professionelle Hilfe durch ambulante Pflegedienste
  • Kombinationsleistungen: Wenn Angehörige und Profis sich die Pflege teilen
  • Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI): Für stundenweise Betreuung, Haushaltshilfen etc.
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Wenn Angehörige verhindert sind oder Urlaub machen
  • Zuschüsse zur Wohnraumanpassung, z. B. für barrierefreie Umbauten

Auch eine Seniorenbetreuung zu Hause, etwa durch stundenweise Betreuung oder eine 24-Stunden-Betreuung, kann in Kombination mit dem Pflegegrad gezielt gefördert und abgerechnet werden. Viele Familien wissen nicht, wie groß der Gestaltungsspielraum ist – dabei gibt es oft mehrere Wege, die sich flexibel an den Alltag anpassen lassen.

Schritt 5 – Pflegebedarf entwickelt sich weiter: Jetzt dranbleiben

Der Pflegegrad ist kein statischer Zustand. Gesundheitliche Veränderungen, Stürze oder kognitive Verschlechterungen können den Pflegebedarf deutlich erhöhen. In solchen Fällen kann jederzeit eine Höherstufung beantragt werden.

Auch hier kommt es auf eine gute Vorbereitung an: Führen Sie z. B. ein Pflegetagebuch, dokumentieren Sie Veränderungen im Alltag und holen Sie sich rechtzeitig professionelle Unterstützung. Viele Familien scheuen sich vor einem neuen Antrag – obwohl dieser oft zu deutlich mehr Leistungen führen kann.

Unterstützung im Antragsprozess – warum Beratung so wichtig ist

Ein Pflegegrad-Antrag ist kein bloßer Verwaltungsvorgang – es geht um Lebensqualität, Sicherheit und würdige Begleitung. Der Weg durch die Antragstellung ist leichter, wenn man nicht allein geht. Bei Betreuungsengel24 stehen wir Ihnen mit Erfahrung und Einfühlungsvermögen zur Seite – von der Antragstellung bis zur individuellen Betreuungslösung.

Unser Team kennt die Sorgen, Fragen und Hürden, die dieser Prozess mit sich bringt. Wir wissen auch: Mit der richtigen Beratung und etwas Mut lassen sich viele Unsicherheiten auflösen – und Sie gewinnen wertvolle Zeit, Kraft und Lebensfreude zurück.

Unser Rat:

Warten Sie nicht, bis die Belastung zu groß wird. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf und sichern sich Unterstützung – durch individuelle Beratung, klare Informationen und bedarfsgerechte Angebote.